Diese Funktion ist ab dem 04.02.2025 verfügbar.
Ab sofort müssen Nachwuchskräfte einem Hauptausbildungsort zugeteilt werden, sofern mehrere Ausbildungsorte in einem APPRENTIO Mandanten genutzt werden. Teammitglieder und Administratoren können ebenfalls einem Hauptausbildungsort zugewiesen werden, das ist aber keine Pflicht und hat für die beiden Rollen auch keine Auswirkungen.
Um bestehende Nachwuchskräfte einem Hauptausbildungsort zuzuweisen, muss der Administrator deren Profil aufrufen und in den Bearbeitungsmodus wechseln. Dort kann dann, wie auf dem nachfolgenden Screenshot zu sehen ist, der Hauptausbildungsort eingetragen werden. Natürlich ist die Zuteilung zu einem Hauptausbildungsort auch über einen Personenimport möglich.
Bei dem Erstellen einer Nachwuchskraft ist der Hauptausbildungsort ein Pflichtfeld.
Auch über die Bearbeitung der Ausbildungsorte können den Nachwuchskräften Hauptausbildungsorte zugewiesen werden.
ACHTUNG: Zum 01.05.2025 werden die Accounts von Nachwuchskräften ohne Hauptausbildungsort deaktiviert. Natürlich können diese sofort wieder aktiviert werden, wenn ein Hauptausbildungsort eingetragen wird.
Beim Import von Nachwuchskräften muss in der Spalte „primary_location“ der Hauptausbildungsort eingetragen werden, damit der Import erfolgreich abgeschlossen werden kann. Ab dem 04.02.2025 muss dann die neue CSV-Datei für den Import von Personen genutzt werden (Datei im Anhang).
Nachwuchskräfte können nur einem Hauptausbildungsort zugeteilt werden, jedoch mehreren weiteren Ausbildungsorten. Dies ist z.B. sinnvoll, wenn eine Nachwuchskraft den Großteil ihrer Ausbildung in einer Filiale absolviert, aber auch kurze Einsätze in anderen Filialen hat.
Auch in der Planung kann man nun nach dem Hauptausbildungsort filtern, sodass nur die Nachwuchskräfte mit einem bestimmten Hauptausbildungsort angezeigt werden.
Der Hauptausbildungsort wird auch in der Personenliste angezeigt und auf der Titelseite der Tätigkeitsnachweise der Nachwuchskräfte ausgegeben.
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