Mit Tätigkeitsnachweisen arbeiten


Mit der Funktion "Tätigkeitsnachweise" können alle Nachwuchskräfte sehr einfach ihre Tätigkeiten und Lerninhalte während ihrer Ausbildung beschreiben, von ihren Ausbildern bestätigen lassen, zur Vorlage bei Prüfungsgremien zusammenfassen, die Dauer der Tätigkeiten dokumentieren und Tätigkeiten in ihrer Station oder Abteilung mit den entsprechenden Lernzielen verknüpfen.
Administratoren und AusbilderInnen erhalten eine Übersicht über den Bearbeitungsstand der Tätigkeitsnachweise und die Möglichkeit, eingereichte Nachweise strukturiert im Browser zu bearbeiten bzw. anzunehmen oder mit Kommentar abzulehnen.

Administrator-Einstellungen:

Für die Arbeit mit den Tätigkeits- oder Ausbildungsnachweisen in APPRENTIO müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein bzw. geprüft werden:

  1. Diese Funktion ist nur in den Versionen PRO und PREMIUM verfügbar (https://apprentio.de/funktionen/)
  2. In den Einstellungen/Funktionen müssen die Berichte/Ausbildungs-/Tätigkeitsnachweise aktiviert sein
  3. Für jede Qualifikation/jeden Beruf muss in den Einstellungen die gewünschte Art der Erfassung angegeben werden: keine, tageweise, wochenweise, monatsweise (Beurteilungen und Qualifikationen II)
  4. Im Profil jeder Person kann für eingereichte Tätigkeitsnachweise die Art der Benachrichtigung festgelegt werden (Einstellungen/Benachrichtigungen):
    Für Teammitglieder und Administratoren: Benachrichtigung über neu eingereichte Nachweise
    Für Nachwuchskräfte: Benachrichtigung über angenommene und abgelehnte Nachweise (Informiert werden (Nachweis angenommen oder abgelehnt))

Bei wem können Nachwuchskräfte Tätigkeitsnachweise einreichen?

Die Nachwuchskraft kann ihren Tätigkeitsnachweis bei einem Ausbilder oder einer Ausbilderin einreichen.
Dabei kann von der Nachwuchskraft einer der Ansprechpartner ausgewählt werden, der oder die bei der Station angegeben ist.
Sollten auch bei der Qualifikation beziehungsweise dem Beruf Ansprechpartner angegeben worden sein, können diese ebenfalls ausgewählt werden.
Wenn weder bei der Station noch bei der Qualifikation ein Ansprechpartner hinterlegt wurde oder der Nachweis unabhängig von der Stationsplanung eingereicht wird, kann der Nachweis bei den Administratoren eingereicht werden.

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