Wenn in deiner Organisation die mehrstufige Genehmigung für Tätigkeitsnachweise aktiviert wurde, gibt es beim Einreichen deiner Tätigkeitsnachweise eine kleine Änderung.
Deinen Tätigkeitsnachweis schreibst du wie gewohnt. Erst beim Einreichen wählst du – je nach Einstellung deiner Qualifikation – eine oder zwei Genehmigungsinstanzen aus.
Tätigkeitsnachweis einreichen
Nachdem du deinen Tätigkeitsnachweis fertiggestellt hast, klickst du auf Einreichen.
Dabei stehen dir zwei Auswahlfelder zur Verfügung:
Ausbilder:in
Im Feld Ausbilder:in wählst du die erste Genehmigungsinstanz aus.
Zur Auswahl stehen:
- die Personen aus dem Ausbildungsteam deiner Qualifikation,
- sowie die Ansprechpartner:innen deiner aktuellen Station.
Ausbildungsleiter:in
Im Feld Ausbildungsleiter:in wählst du die zweite Genehmigungsinstanz aus.
Hier werden dir ausschließlich die Personen angezeigt, die als Erweitertes Ausbildungsteam (Ausbildungsleitung) für deine Qualifikation hinterlegt wurden.
Je nach Einstellung deiner Qualifikation ist dieses Feld:
- optional oder
- verpflichtend.
Ist das Feld verpflichtend, musst du eine Person auswählen, bevor du den Tätigkeitsnachweis einreichen kannst.
Was passiert nach dem Einreichen?
Nachdem du deinen Tätigkeitsnachweis eingereicht hast, erhält zunächst die erste Genehmigungsinstanz eine Benachrichtigung.
Der Tätigkeitsnachweis wird angenommen
Nimmt die erste Genehmigungsinstanz deinen Tätigkeitsnachweis an, erhält die zweite Genehmigungsinstanz automatisch eine Benachrichtigung.
Der Status deines Tätigkeitsnachweises wechselt auf „Teilweise angenommen“. Das bedeutet, dass bereits eine Genehmigung erfolgt ist und der Tätigkeitsnachweis nun auf die zweite Freigabe wartet.
Sobald auch die zweite Genehmigungsinstanz den Tätigkeitsnachweis annimmt, wechselt der Status auf „Angenommen“. Damit ist dein Tätigkeitsnachweis vollständig freigegeben.
Der Tätigkeitsnachweis wird abgelehnt
Lehnt eine der beiden Genehmigungsinstanzen deinen Tätigkeitsnachweis ab, wird er zur Nachbearbeitung an dich zurückgegeben.
Du kannst den Tätigkeitsnachweis anschließend überarbeiten und erneut einreichen.
Hinweis: Wird der Tätigkeitsnachweis bereits von der ersten Genehmigungsinstanz abgelehnt, erhält die zweite Genehmigungsinstanz keine Benachrichtigung. Erst wenn die erste Genehmigung erfolgt ist, wird der Tätigkeitsnachweis an die zweite Genehmigungsinstanz weitergeleitet.